Das Budgetpostulat ist ein Antrag, der eine Verminderung der Einnahmen oder eine Erhöhung der Ausgaben im aktuellen Budget bezweckt ("Verschlechterung“ des Budgets). Antragsberechtigt sind Ratsmitglieder und ständige Kommissionen.

Das Budgetpostulat muss bis zum Schluss der Budgetsitzung im Dezember beim Präsidium eingereicht werden. Der Überweisungsbeschluss erfolgt in der darauffolgenden Januar-Session. Der Bericht des Regierungsrates wird in der April-Session behandelt.

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