Ein Vorgezogenes Budgetpostulat ist ein Antrag für eine Änderung in einem zukünftigen Budget. Antragsberechtigt sind Ratsmitglieder und ständige Kommissionen.
Der Regierungsrat berichtet im Bericht zum Budget, ob er das Anliegen ganz oder teilweise erfüllt. Sofern er das Vorgezogene Budgetpostulat nicht umgesetzt hat, entscheidet der Grosse Rat bei der Verabschiedung des Budgets im Dezember, ob und wie weit es ins Budget übernommen wird.
In Basel-Stadt gibt es das Vorgezogene Budgetpostulat seit 2005.