Demokratie (direkte und indirekte)

Der Begriff Demokratie kommt aus dem Griechischen und heisst "Herrschaft des Volks". In der Staatsform der Demokratie ist das Volk der Souverän, das heisst die oberste Staatsgewalt. 

In der idealen Demokratie ist das Volk alleiniger Träger von Macht und Recht. Dass das Volk sich selbst regiert, ist aus praktischer Sicht aber unrealistisch. In indirekten (auch genannt: parlamentarischen oder repräsentativen) Demokratien, wie sie die umliegenden Staaten der Schweiz kennen, bestehen die demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes in erster Linie in der Wahl der Parlamente. Das Parlament bestimmt dann die Regierung und erlässt Gesetze.

Auch in der direkten Demokratie der Schweiz erfolgen die meisten Entscheide durch Regierung und Parlament. Die Stimmberechtigten haben mit der Volksinitiative und dem Referendum aber zwei Instrumente zur Verfügung, mit denen sie sich einmischen und Abstimmungen über Sachentscheide erwirken können. Für das Nebeneinander von indirekter (Regierung und Parlament) und direkter (Volk) Demokratie hat sich der Begriff halbdirekte Demokratie eingebürgert. Die direkte Demokratie findet sich in der Schweiz auf allen drei Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde. Am weitesten gehen die Mitwirkungsrechte auf Kantonsebene.

Elementare Wesensmerkmale eines demokratischen Staates sind die Rechtsstaatlichkeit (alles staatliche Handeln muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen), die Gewaltentrennung, freie Wahlen und Abstimmungen, das Bestehen eines Mehrparteiensystems und die Meinungs- und Medienfreiheit.

Demokratische Entscheidungsprozesse dauern, anders als in totalitären Regimen, oft mehrere Jahre. Die Demokratie gilt deshalb auch als "Staatsform der Geduld".

Mehr:

Volksrechte in Basel-Stadt