Der Begriff Föderalismus stammt vom lateinischen Wort foedus (= Bund). Er bezeichnet eine politische Ordnung, nach welcher in einem Bundesstaat die Kompetenzen und Aufgaben zwischen dem Zentralstaat und den Glied-/Teilstaaten aufgeteilt sind. Dabei wird letzteren weitgehende Selbstständigkeit zugestanden. Die Schweiz ist föderalistisch organisiert; die 26 Kantone haben viele eigene Kompetenzen und Aufgaben. Weitere Beispiele für föderalistisch organisierte Staaten sind Deutschland, USA oder Indien. Den Gegenpol bildet der zentralistisch organisierte Staat. Ein Beispiel dafür ist Frankreich.

Der Föderalismus will heterogene Einheiten als staatliche Einheiten zusammenfügen, diese aber gleichzeitig in ihrer politischen und kulturellen Verschiedenheit anerkennen. Machtkonzentration wird vermieden. Idealerweise gilt das Subsidiaritätsprinzip, wonach die zentrale Ebene nur jene Aufgaben übernimmt, welche die Möglichkeiten der gliedstaatlichen Ebenen (z.B. Schweizer Kantone, Deutsche Länder) übersteigen. Das selbe Prinzip gilt für das Verhältnis Kanton – Gemeinden.

In der Schweiz gibt der Bund bei Aufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich oft nur den rechtlichen Rahmen vor, die Ausführung überlässt er den Teilstaaten. Dann spricht man von Vollzugsföderalismus. Die Kantone erhalten so Spielraum bei der Aufgabenerfüllung.

Bundesstaat | Subsidiaritätsprinzip