Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren bezweckt die frühe Konsultation wichtiger Kreise bei der Vorbereitung neuer Gesetzesbestimmungen.

Der Regierungsrat kann den Parteien, Verbänden und weiteren Interessierten einen Gesetzesentwurf zur Stellungnahme unterbreiten. Dies wird insbesondere dann gemacht, wenn eine Vorlage als wichtig oder umstritten beurteilt wird. Auch wer nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern, auch als Einzelperson. Der Regierungsrat ändert den Gesetzesentwurf dann je nach dem im Sinne eines Kompromisses ab, bevor er ihn dem Grossen Rat vorlegt.

In der Schweiz ist es insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Referendum wichtig, frühzeitig alle wichtigen Interessengruppen zu konsultieren, um «referendumssichere» Vorlagen präsentieren zu können.

Referendum