Die Kantone besitzen auf Bundesebene ein Initiativrecht. Die Standesinitiative ist ein Entwurf oder eine allgemeine Anregung zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz oder einem Bundesbeschluss, den bzw. die ein Kanton auf Bundesebene einreicht. 

Antragsberechtigt ist in Basel-Stadt jedes Ratsmitglied. Der Antrag muss ausformuliert und begründet eingereicht werden. Zuerst entscheidet der Grosse Rat, ob er den Antrag dem Regierungsrat zur Stellungnahme innert drei Monaten überweisen möchte. Aufgrund dieser Stellungnahme entscheidet der Grosse Rat, ob er die Standesinitiative einreichen will.

Es ist den Eidgenössischen Räten überlassen, ob sie dem Begehren entsprechen wollen.

Parlamentarische Vorstösse