Eine Interpellation ist das Recht, von der Regierung Auskunft über die Verwaltung oder über Angelegenheiten, die von Interesse für den Kanton sind, zu verlangen.
Pro Session kann nur eine Interpellation pro Ratsmitglied eingereicht werden. Spätester Abgabetermin: Montag 12.00 Uhr vor dem ersten Sitzungstag im Monat. Die Antwort des Regierungsrates kann mündlich (in der gleichen Session) oder schriftlich (in der darauffolgenden Session) erfolgen. Nach Beantwortung durch das zuständige Regierungsmitglied erklärt das interpellierende Ratsmitglied, ob es mit der Antwort zufrieden ist. In der Regel findet keine Diskussion statt; der Grosse Rat muss eine solche ansonsten beschliessen.
Bei ausserordentlichen Vorkommnissen kann jedes Ratsmitglied bis eine halbe Stunde vor Sessionsbeginn eine dringliche Interpellation beim Ratspräsidium einreichen. Sofern diese im Rat ein Zweidrittelmehr findet, muss sie der Regierungsrat in der gleichen Sitzung mündlich beantworten.