Parlamentarische Untersuchungskommission

Der Grosse Rat kann für die Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite seit 1992 eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Diese kann Auskünfte von Regierungsräten, Verwaltung und Gerichten einholen, Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen.

Die Einsetzung einer PUK erfordert einen Mehrheitsbeschluss von mindestens 40 Ja-Stimmen bei mindestens 60 Anwesenden. 

Eine PUK ist das schärfste Kontrollinstrument eines Parlaments. Zuletzt war eine PUK zum Neubau des Biozentrums im Einsatz (2020 - 2022).

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