Der Planungsanzug ist ein Antrag auf eine Änderung eines Schwerpunkts bzw. der politischen Ziele pro Aufgaben- und Ressourcenfelder, die im Bericht des Regierungsrats zum Budget enthalten sind. Antragsberechtigt sind Ratsmitglieder und ständige Kommissionen.
Eingereicht werden neue Planungsanzüge auf die Budgetsitzung hin. In der Budgetsitzung entscheidet der Grosse Rat, ob der Planungsanzug an den Regierungsrat zur Stellungnahme bis zur Session vor den nächsten Sommerferien überwiesen werden soll. Vor dem Überweisungsentscheid findet nur eine Diskussion statt, wenn ein Antrag auf Nichteintreten vorliegt.
Bis 2008 bezog sich der Planungsanzug auf den Politikplan. Seit 2009 legt der Regierungsrat seine langfristigen Ziele im alle vier Jahre erscheinenden Legislaturplan dar, die kurz- und mittelfristigen Ziele im jährlichen Bericht zum Budget. Der Planungsanzug bezieht sich nur noch auf letzteren.
Im Kanton Basel-Stadt gibt es den Planungsanzug seit 2005. Er wird eher selten genutzt.