Wahlen durch den Grossen Rat

Der Grosse Rat wählt jährlich sein Präsidium und Vizepräsidium. Weiter wählt er alle vier Jahre seine vorberatenden Kommissionen und er nimmt Ersatzwahlen vor.

Der Grosse Rat besetzt aber auch wichtige staatliche Funktionen ausserhalb des eigenen Betriebs. So wählt er die Richterinnen und Richter des obersten Kantonsgerichts (Appellationsgericht), des Zivilgerichts, des Strafgerichts und des Sozialversicherungsgerichts. Weiter wählt er unter anderem die Leitung der Kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz, der Ombudsstelle, der Finanzkontrolle und des Parlamentsdiensts sowie verschiedene Mitglieder des Erziehungsrats.

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