Das absolute Mehr beschreibt bei einer Wahl, wie viele Stimmen Kandidierende brauchen, um gewählt zu werden. Um das absolute Mehr zu erreichen, brauchen Kandidierende eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Werden also 100 gültige Stimmen abgegeben, so beträgt das absolute Mehr 51 Stimmen: 100/2 + 1. Gültig sind die Wahlzettel, die den Namen einer wählbaren Person enthalten oder leer eingelegt wurden.

Im Grossen Rat gilt bei Wahlen für den ersten und zweiten Wahlgang das absolute Mehr, im dritten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.

Relatives Mehr | Majorzwahlverfahren