Wahlen, geheime und offene

Der Grosse Rat wählt verschiedene Personen in Ämter des Parlaments. Weiter wählt er unter anderem die Richterinnen und Richter mehrerer Gerichte sowie die Leitung der Finanzkontrolle oder der Datenschutz-Aufsichtsstelle des Kantons. Vor der Wahl darf keine inhaltliche Diskussion über kandidierende oder vorgeschlagene Personen stattfinden.

Bei geheimen Wahlen kommt ein Wahlbüro zum Einsatz, das den Grossratsmitgliedern Wahlzettel verteilt und diese wieder einsammelt. Geheime Wahlen sind zeitaufwendig, zumal es manchmal zu mehr als einem Wahlgang kommt. Im ersten und zweiten Wahlgang gilt das absolute Mehr, ab dem dritten Wahlgang das relative Mehr.

Wenn nicht mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als gewählt werden können, kann der Grosse Rat mit zwei Dritteln der Stimmen offene Wahl beschliessen. Die meisten Wahlen werden offen durchgeführt.

Wahlen für mehrere Sitze in demselben Organ erfolgen auf einem gemeinsamen Wahlzettel.