Einst durften Grossratsmitglieder so lange im Parlament sitzen, wie sie Lust hatten und wiedergewählt wurden. In den 1960er Jahren probte eine «Aktion Junges Basel» per Volksinitiative den Aufstand gegen allzu sesshafte Grossräte und hatte Erfolg. Seither gilt eine Amtszeitbeschränkung von zunächst 12, heute 16 Jahren. Sie bringt eine regelmässige personelle Erneuerung.
Nach maximal 16 Jahren ist heute Schluss. Bild: Michael Fritschi
In den 1960er Jahren war die Klage über verknöcherte Politstrukturen in Basel gross. Ein Vorschlag, wie diesen der Kampf angesagt werden könnte, kam von der «Aktion Junges Basel», einem Zusammenschluss bürgerlicher Jungparteien. Sie monierten ein alarmierendes Desinteresse der Jugend an der Politik und führten dieses auch auf die geringen Wahlchancen junger Parteimitglieder zurück. Gewisse Grossräte sassen seit über 30 Jahren im Parlament.
Die Aktion Junges Basel brachte 1964 eine Volksinitiative zur Einführung einer Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren zur Abstimmung – und sie wurde angenommen. Zwei Jahre später kam auch die konkrete Verfassungsänderung an der Urne durch.
Grossräte grossmehrheitlich dagegen
Der Grosse Rat selbst hatte den Stimmberechtigten mit grossem Mehr empfohlen, diese «Einschränkung der Wahlfreiheit» abzulehnen. Er lehnte auch einen Gegenvorschlag seiner vorberatenden Kommission für eine Amtsbefristung auf 16 Jahre ab. Von den Parteien unterstützten nur zwei, die Liberal-Demokraten und die Radikal-Demokraten, den Ruf nach neuen Kräften.
Die erstmals antretenden Frauen profitierten
Die Wirkung der neuen Regelung blieb bei den nächsten Wahlen 1968 nicht aus. Fast die Hälfte, 62 der damals noch 130 Mitglieder, waren neu. Zweifellos half die Amtszeitbeschränkung auch den Frauen, die erstmals zu den Grossratswahlen antreten durften: Sie konnten mit 14 Vertreterinnen ins Parlament einziehen.
Heute sind frühzeitige Rücktritte die Regel
Die Abschaffung oder zumindest Lockerung der Amtszeitbeschränkung blieb ein Thema. Kritiker fanden, dass sich die Beschränkung der Wiederwählbarkeit nachteilig auf die Autorität des Grossen Rates auswirke. Dem Parlament kämen so frühzeitig bewährte Kräfte abhanden. Mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 wurde die «Amts-Guillotine» auf vier Legislaturen verlängert. Danach muss eine Legislatur ausgesetzt werden.
Heute treten die meisten Ratsmitglieder vor Ablauf der 16 Jahre zurück. Sie ermöglichen es so einer Nachfolge aus der Partei nachzurücken und bei den nächsten Wahlen mit dem Status «bisher» anzutreten.
Eva Gschwind, Parlamentsdienst
Quellen: Grossratsprotokolle vom 12.3.1964 und 16.06.1966; Presse vom 25.5.1964 und 12.9.1966.