UVEK begrüsst ein neues Wassergesetz
Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rates begrüsst die Zusammenführung aller wasserrechtlichen Bestimmungen in einem neuen Wassergesetz. Sie stimmt dem Regierungsvorschlag mit einigen Änderungsanträgen zu.
Das neue Wassergesetz bündelt die drei zentralen wasserrechtlichen Themenbereiche Wasserbau, Gewässerschutz und Nutzung der Gewässer in einem einzigen Erlass. Heute finden sich die entsprechenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in vier Gesetzen und verschiedenen Verordnungen. Der steigenden Bedeutung der Nutzung der Gewässer wird durch klarere Bestimmungen Rechnung getragen.
Die UVEK beantragt einige Anpassungen. So spricht sie sich für eine stärkere Verankerung der Biodiversität im neuen Wassergesetz aus. Auch den Paradigmenwechsel, Niederschlagswasser möglichst versickern zu lassen oder zur Nutzung zurückzuhalten, statt in die Kanalisation zu leiten, möchte die Kommission zum Ausdruck bringen. Im Hinblick auf die Umsetzung des Schwammstadt-Prinzips beantragt sie einen zusätzlichen Absatz, wonach der Regierungsrat und die Gemeinderäte von Bettingen und Riehen bei der Erstellung der Generellen Entwässerungspläne das Ziel einer nachhaltigen Niederschlagswasserbewirtschaftung berücksichtigen. Weiter möchte die UVEK, dass die Einnahmen aus den Ableitungsgebühren nicht nur für den Unterhalt der Kanalisation, sondern auch für Versickerungsanlagen eingesetzt werden können.
Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Bündelitagsitzung vom 26./27. Juni.
Sie finden den Bericht hier:
Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betreffend Wassergesetz
Webmitteilung des Parlamentsdiensts