GSK begrüsst Gesetzesgrundlage für Pflege-Ausbildungsoffensive



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates begrüsst, dass der Kanton die gesetzliche Basis für die Ausbildungsoffensive in der Pflege schafft. Es geht um die Umsetzung der vom Volk angenommenen Pflegeinitiative. 

Nach Annahme der Pflegeinitiative im November 2021 ist auf Bundesebene ein neues Ausbildungsfördergesetz Pflege ausgearbeitet worden; es soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Die Kantone werden verpflichtet, Beiträge an die Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen und an höhere Fachschulen sowie Fachhochschulen zu leisten, ausserdem erhalten angehende Pflegefachpersonen Ausbildungsbeiträge.

Die GSK ist einverstanden mit der vom Regierungsrat vorgelegten Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. Sie begrüsst, dass der Kanton bei der Ausbildungsförderung weitergeht als der Bund und auch die Ausbildung zur Fachfrau bzw. zum Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) fördern will. Der Bund fokussiert auf die Förderung von diplomierten Pflegefachpersonen.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der ersten Junisession.

Sie finden den Bericht der GSK hier:

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betr. Ratschlag zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes; Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

 

Webmitteilung Parlamentsdienst