Knappe WAK-Mehrheit ist für strengere Lohngleichheitsanalysen in Firmen
Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Grossen Rates stellt sich mit 7:6 Stimmen hinter ein neues Gesetz, das Firmen ab 50 Mitarbeitenden zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten will.
Seit 2020 verpflichtet eine Bundesregelung Unternehmen ab 100 Angestellten dazu, eine betriebsinterne Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzuführen. Der Grosse Rat überwies dem Regierungsrat im gleichen Jahr eine Motion, die kantonal eine strengere Kontrollpflicht fordert und alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse bereits ab 50 Mitarbeitenden verlangt.
Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) stimmt dem Regierungsvorschlag für ein neues Lohngleichheitsanalysengesetz mit 7 zu 6 Stimmen zu. Aus Kompromissgründen beantragt die Mehrheit keine Änderungen, trotz mehrerer Kritikpunkte. So bemängelt sie, dass das neue Gesetz nur zwölf Jahre gelten soll und dass Firmen, anders als von der Motion verlangt, nach einmaliger positiver Lohngleichheitsanalyse keine zweite mehr vornehmen müssen. Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten. Sie stellt den Handlungsbedarf in Frage und ist der Meinung, dass der Kanton betreffend Lohngleichheitsanalysepflicht keine Kompetenz hat, weiter als der Bund zu gehen. Ein von der WAK eingeholtes Gutachten und der Rechtsdienst des Präsidialdepartements kommen hier zu unterschiedlichen Einschätzungen.
Mit dem vorliegenden Vorschlag würden zusätzliche 169 Unternehmen mit 12'000 Arbeitnehmenden unter die Pflicht fallen. Insgesamt würden in Basel-Stadt 79% der Beschäftigten in 403 Unternehmen mindestens einmal in einer Lohngleichheitsanalyse berücksichtigt.
Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Novembersitzung behandeln.
Sie finden den Bericht hier:
Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) zum Gesetz betr. Lohngleichheitsanalysen
Webmitteilung Parlamentsdienst