WAK unterstützt Fringe Benefits für Kantonsmitarbeitende



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates stellt sich einstimmig hinter eine Änderung des Lohngesetzes, die es dem Kanton erlaubt, zur Gewinnung und zum Erhalt von Mitarbeitenden Lohnnebenleistungen auszurichten. Der Kanton will sich so auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber positionieren.

Bei Lohnnebenleistungen - auch Fringe Benefits genannt - kann es sich beispielsweise um Lunch Checks oder Verbilligungen für Kultur-, Bildungs- und Sportangebote handeln. Konkret plant der Kanton für 2025 die Einführung des Jobtickets - ein verbilligtes U-Abo, das grösseren Unternehmen offensteht. Andere Kantone bieten solche Lohnnebenleistungen bereits an, Basel-Stadt möchte im Kantonsvergleich aufschliessen können.

In der WAK war das Anliegen unbestritten und sie begrüsst das Jobticket. Die Kommission diskutierte eine finanzielle Obergrenze, verfolgte den Vorschlag jedoch nicht weiter, da voraussichtlich alle Lohnnebenleistungen dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Dezembersitzung behandeln.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zur Teilrevision des Gesetzes betr. Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt 

 

Webmitteilung Parlamentsdienst