GSK stimmt Ausweitung der Mietbeiträge auf Haushalte ohne Kinder zu



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates begrüsst, dass neu auch Haushalte ohne Kinder mit tiefen Einkommen Mietbeiträge erhalten sollen. Die Kommission stimmt einer Revision des Mietbeitragsgesetzes zu, beantragt aber mit jeweils knapper Mehrheit Änderungen, die den Zugang zu Mietbeiträgen noch stärker öffnen wollen. 

Heute beschränken sich Mietbeiträge auf finanziell schlecht gestellte Familien mit Kindern. Haushalte ohne Kinder bilden allerdings die Mehrheit der Armutsbetroffenen oder Armutsgefährdeten. Gemäss Regierungsvorschlag sollen Mietbeiträge deshalb neu auch für Einzel- und Paarhaushalte ohne Kinder gesprochen werden, wobei die Anspruchsberechtigung mit 25 Jahren beginnen und bis zum ordentlichen Rentenalter dauern soll. Für die Anspruchsberechtigung soll die volle Erwerbstätigkeit verlangt werden und der Mietbeitrag wie bisher vom massgeblichen Einkommen, vom Mietzins und von der Wohnungsgrösse abhängig sein. Ziel der Erweiterung der Mietbeiträge auf Working Poor ist die Reduktion von Armut und eine Ablösung von der Sozialhilfe. 

Die GSK beantragt mit 5:5 Stimmen per Stichentscheid des Präsidenten, die Karenzfrist für den Bezug der Mietbeiträge auf zwei Jahre festzulegen. Bisher gelten fünf Jahre Karenzfrist. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beantragt die GSK, dass die volle Erwerbstätigkeit als Anspruchskriterium entfällt. Stattdessen sollen die Mietbeiträge auf der Basis eines hypothetischen Einkommens berechnet werden. Schliesslich beantragt die GSK mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, Mietbeiträge bereits ab 18 Jahren zu ermöglichen. 

Ende 2023 wurden 2200 Haushalte mit Familienmietzinsbeiträgen unterstützt. Mit der Regierungsvariante würden 1700 Haushalte zusätzlich unterstützt, mit der Variante der GSK-Mehrheit wären es 3250 zusätzliche Haushalte. Die Ausgaben für Mietbeiträge beliefen sich 2023 auf 12,8 Mio. Franken. Gemäss Regierungsvariante kämen Mehrkosten von jährlich 4,6 Mio. Franken dazu, gemäss GSK-Mehrheit wären es 8,1 Mio. Franken. Dazu kämen höhere Verwaltungskosten. Diesen Mehrausgaben stehen Einsparungen bei der Sozialhilfe gegenüber.  

Der Grosse Rat beschliesst in der Januarsession über die Vorlage.

Sie finden den Bericht der GSK hier:

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betr. Totalrevision des Gesetzes über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern

 

Webmitteilung Parlamentsdienst