JSSK will die Umkleidezeit von Polizei und Rettung höher entschädigen
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt, dass die Mitarbeitenden der Kantonspolizei und der Rettung für die Umkleidezeit eine Entschädigung erhalten. Während der Regierungsrat eine Pauschale von monatlich 60 Franken vorsieht, beantragt die JSSK einstimmig eine Pauschale von 80 Franken, begrenzt auf drei Jahre. Sie will damit einen Quick Win ermöglichen. Mittelfristig fordert die Kommission, dass die Integration des Umkleidens in die Arbeitszeit geprüft wird.
Die Entschädigung der Umkleidezeit ist Teil des Massnahmenpakets, mit dem der Regierungsrat die Arbeitgeberattraktivität des Kantons steigern will. Er beantragt für eine monatliche Auszahlung von 60 Franken wiederkehrend 940'000 Franken pro Jahr. Demgegenüber beantragt die JSSK eine auf drei Jahre (2025-2027) begrenzte Ausgabe von 3,75 Mio. Franken.
Der Grosse Rat wird in der Januarsitzung über die Vorlage beschliessen.
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Webmitteilung des Parlamentsdiensts