GSK unterstützt bessere Information zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates unterstützt den Regierungsrat darin, Personen, die potenziell gesetzlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, künftig regelmässig anzuschreiben und sie auf einen möglichen Anspruch hinzuweisen. Mit dieser Massnahme soll die Nichtbezugsquote verringert werden. Im Kanton Basel-Stadt beziehen rund 30 Prozent der Bezugsberechtigten keine Ergänzungsleistungen. 

Die GSK stimmt der Regierungsvorlage einstimmig zu. Sie stellt fest, dass eine aktive Ansprache von Bezugsberechtigten bereits bei den Prämienverbilligungen bestehe, so dass eine Erweiterung auf die Ergänzungsleistungen eine logische Folge sei. Die GSK hält es für wichtig, dass das EL-System auch in möglichst einfacher Sprache und in Übersetzung erklärt wird. So können ältere oder zugezogene Personen ihre Rechte und Möglichkeiten besser verstehen. Zudem sollen die Angehörigen von Bezugsberechtigten auf die Leistungen sensibilisiert werden.

Der Regierungsrat rechnet mit Kosten für den Kanton von jährlich rund 3,2 Mio. Franken. Zur Identifikation der Nichtbezügerinnen und Nichtbezüger werden Steuer- und Sozialleistungsdaten verknüpft und analysiert. Um diese systematische Verwendung der Daten zu ermöglichen, ist eine Gesetzesänderung notwendig.

Der Grosse Rat beschliesst in der Märzsession über die Vorlage.

GSK-Bericht:

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag betr. Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen

 

Webmitteilung Parlamentsdienst