Strengere Lohngleichheitsanalysenpflicht: WAK-Mehrheit hält an unverändertem Antrag fest



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates stellt sich auch in zweiter Lesung mit 7:6 Stimmen hinter ein neues Gesetz, das Firmen ab 50 Mitarbeitenden zu Lohngleichheitsanalysen verpflichten will. Der Grosse Rat hatte die Vorlage im November aufgrund von Unklarheiten an die WAK zurückgewiesen.

Seit 2020 verpflichtet eine Bundesregelung Unternehmen ab 100 Angestellten dazu, eine betriebsinterne Analyse der Lohngleichheit von Frauen und Männern durchzuführen. Der Grosse Rat überwies dem Regierungsrat im gleichen Jahr eine Motion, die kantonal eine strengere Kontrollpflicht fordert und eine Lohngleichheitsanalyse bereits ab 50 Mitarbeitenden verlangt. Der Regierungsrat legte in der Folge ein neues Lohngleichheitsanalysengesetz vor, dem die WAK im September 2024 mit 7 zu 6 Stimmen zustimmte. Die Kommissionsminderheit beantragte Nichteintreten.

In der Grossratssitzung vom letzten November sorgte ein Antrag für Unklarheiten, der anstelle von 50 Mitarbeitenden auf 50 Vollzeitäquivalente abstellen wollte. Die WAK beantragt nun mit 10 zu 1 Stimmen, diesen Antrag abzulehnen. Sie hält unverändert am bisherigen Antrag fest.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Märzsitzung behandeln.

Bericht:

Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zur zweiten Lesung zum Gesetz betr. Lohngleichheitsanalysen

 

Webmitteilung Parlamentsdienst