Berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Grossen Rates
Das Ratsbüro schlägt dem Grossen Rat vor, Sitzungsgelder der beruflichen Vorsorge zu unterstellen. Die jährlichen Kosten einer Pensionskasse für Grossratsmitglieder werden für den Kanton mit rund 240'000 Franken veranschlagt.
Parlamentsmitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit aufgrund des politischen Mandats reduzieren, können bei der Altersvorsorge finanzielle Nachteile erfahren. 2022 überwies der Grosse Rat dem Ratsbüro deshalb einen Vorstoss, wonach Ratsmitglieder einen Beitrag an die berufliche Vorsorge erhalten sollen.
Das Ratsbüro hat mögliche Varianten abgeklärt. Es schlägt mit 6:1 Stimmen eine Lösung über die grösste Pensionskasse der Schweiz BVK vor. Diese Lösung kennt auch das Zürcher Kantonsparlament. Damit möglichst viele Ratsmitglieder von einer Altersvorsorge profitieren, wird das Pensionierungsalter auf 70 festgelegt. Für Selbständigerwerbende ist die Versicherung freiwillig und Mitglieder, welche unter der Eintrittsschwelle liegen, sollen die Arbeitgeberbeiträge ausbezahlt erhalten.
Der Grosse Rat wird die Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes im März behandeln.
Bericht:
Webmitteilung Parlamentsdienst