Regiokommission will internationale Zusammenarbeit ausbauen



Die Regiokommission des Grossen Rates will der Volksinitiative «1% gegen globale Armut» wie der Regierungsrat einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Anders als der Regierungsrat möchte sie im Gesetz einen Prozentsatz der kantonalen Steuereinnahmen für die Entwicklungszusammenarbeit verankern und beantragt für die ersten vier Jahre knapp 48 Mio. Franken. 

Die Volksinitiative «1% gegen globale Armut» fordert, dass künftig jährlich zwischen 0.3 und 1.0% der kantonalen Steuererträge in Projekte der internationalen Zusammenarbeit fliessen. Der Regierungsrat begrüsst einen Ausbau des kantonalen Engagements. Sein Gegenvorschlag sieht ein neues «Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung» vor. Anstelle eines prozentualen Anteils an den kantonalen Steuererträgen soll der Grosse Rat einen periodischen Rahmenkredit beschliessen. Für 2026-2029 beantragt der Regierungsrat 25 Mio. Franken, was einer massgeblichen Erhöhung gegenüber den heutigen jährlichen Ausgaben von knapp 4,4 Mio. Franken entspricht.

Die Regiokommission möchte im Gesetz einen prozentualen Richtwert verankern. Sie beantragt, dass sich die Gesamtausgaben des Kantons für die internationale Zusammenarbeit an 0.7 % der durchschnittlichen direkten Steuererträge natürlicher und juristischer Personen der letzten vier Jahre orientieren und diesen Betrag nicht überschreiten dürfen. Für schlechte Finanzjahre soll eine Ausnahmeklausel gelten, wie dies auch die Initiative vorsieht, die Gesamtausgaben sollen aber 0.3 % der kantonalen Steuererträge nicht unterschreiten dürfen. Für 2026-2029 beantragt die Regiokommission 47,8 Mio. Franken.

Die Regiokommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung. Der Grosse Rat beschliesst in der Maisitzung.

Bericht:

Bericht der Regiokommission zur Kantonalen Volksinitiative «1 % gegen globale Armut» und Gegenvorschlag

 

Webmitteilung des Parlamentsdiensts