WAK will knapp kein verbilligtes U-Abo für Kantonsangestellte
Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates lehnt es mit Stichentscheid der Präsidentin ab, den Kantonsangestellten ein verbilligtes U-Abo, das sogenannte Jobticket, zu ermöglichen. Der Regierungsrat möchte dafür jährlich wiederkehrend knapp 1,4 Mio. Franken ausgeben.
Im Dezember 2024 hat der Grosse Rat einstimmig einer Änderung des Lohngesetzes zugestimmt, damit der Kanton zur Steigerung seiner Arbeitgeberattraktivität Lohnnebenleistungen einführen kann. Als erste Lohnnebenleistung will der Regierungsrat nun das Jobticket einführen. Dieses vergünstigte U-Abo für das TNW-Verbundgebiet kann von Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden angeboten werden. Weiter möchte der Regierungsrat die Abonnementskosten von Auszubildenden in der beruflichen Grundbildung ganz übernehmen. Insgesamt beantragt er jährlich wiederkehrend 1,38 Mio. Franken.
Die WAK lehnt die Ausgabe mit Stichentscheid der Präsidentin ab. Die ablehnenden Kommissionsmitglieder erachten das Jobticket nicht als notwendig, um Fachkräfte zu gewinnen. Darüber hinaus bewerten sie kritisch, dass Lohnnebenleistungen in der Privatwirtschaft immer als Teil des Lohnes betrachtet werden. Beim Kanton hingegen würden Lohnnebenleistungen als reine Zusatzleistungen zu den ohnehin schon attraktiven Anstellungsbedingungen eingeführt.
Der andere Teil der Kommission sieht in der Einführung des Jobtickets einen guten Hebel, um die Arbeitgeberattraktivität des Kantons zu steigern. Auch in Zusammenhang mit den hochgesteckten Klima- und Nachhaltigkeitszielen des Kantons sei das Jobticket eine passende Lohnnebenleistung.
Der Grosse Rat beschliesst in der Bündelitagsitzung vom 25./26. Juni.
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Webmitteilung Parlamentsdienst