JSSK stimmt elektronischem Rechtsverkehr zu



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Privaten und Behörden im internen Verwaltungsverfahren. 

Mit Einverständnis der Parteien soll die Zustellung von Verfügungen und Rekursentscheiden sowie die Einreichung von Rekursbegründungen künftig zusätzlich zur Papierform auch elektronisch erfolgen können. Auf ein Obligatorium zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für gewisse Anwendergruppen wie bspw. die Anwaltschaft will der Regierungsrat im jetzigen Zeitpunkt verzichten. 

Die JSSK stimmt der Gesetzesrevision mit kleineren Änderungen einstimmig zu. Die Kommission diskutierte aber insbesondere, ob es ein Obligatorium zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Verwaltung und berufsmässige Parteivertretungen nicht jetzt schon brauche, zumal es gesamtschweizerisch ohnehin kommen werde.

Der Grosse Rat wird in der Septembersitzung über die Vorlage beschliessen.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zu einer Teilrevision des Gesetzes betr. die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt betreffend elektronischer Rechtsverkehr

 

Webmitteilung des Parlamentsdiensts