GSK stimmt 43,7 Millionen für ungedeckte Leistungen ans Kinderspital zu



Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates ist bereit, zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) für die Jahre 2026-2029 insgesamt 43,68 Mio. Franken zu bewilligen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen und ungedeckte Kosten wie die ärztliche Weiterbildung, der Spital-Sozialdienst oder der Spital-Schulunterricht werden nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert. In Basel-Stadt müssen sie vom Kanton übernommen werden. Der Regierungsrat beantragt gegenüber der Vorperiode eine Erhöhung um 13,46 Mio. Franken, um die wachsende Finanzierungslücke im ambulanten Bereich zu decken. Die Aufstockung soll dem UKBB Zeit für die nächsten vier Jahre geben, um betriebliche Massnahmen zu ergreifen.

Nach Ansicht der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) wird die Optimierung der betrieblichen Prozesse nicht das gesamte Problem lösen. Sie geht davon aus, dass die kantonalen Beträge dauerhaft höher sein müssen, um das Leistungsangebot auf dem heutigen Stand zu halten. Die GSK stellt fest, dass die übrigen Nordwestschweizer Kantone Aargau, Jura und Solothurn das UKBB zwar intensiv nutzen (20% der stationären und 15% der ambulanten Leistungen), aber eine Beteiligung an den entstehenden Unterdeckungen ablehnen. Sie wünscht sich von der Regierungsseite her ein Verhandeln mit mehr Nachdruck gegenüber den anderen Kantonen. 

Es handelt sich um ein partnerschaftliches Geschäft mit Basel-Landschaft. Der Grosse Rat wird im November beschliessen. 

Bericht: 

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission betr. Ratschlag Rahmenausgabenbewilligung zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und ungedeckten Kosten (GWL) des Universitäts-Kinderspitals beider Basel für die Jahre 2026–2029

 

Web-Mitteilung Parlamentsdienst