Finanzkommission will konkretere Aufgabenüberprüfungen
Die Finanzkommission stimmt mit 6 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen einer Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes zu, die den Regierungsrat verpflichtet, sich für die Generelle Aufgabenprüfung ein konkretes Entlastungsziel zu setzen und über die Zielerreichung zu berichten.
Die Generellen Aufgabenprüfungen (GAP) der Legislaturen 2017-2021 und 2021-2025 haben sich aus Sicht der Finanzkommission mit der sehr breit angelegten Überprüfung über die gesamte Verwaltung als wenig zielführend erwiesen. Eine stärkere Fokussierung auf konkrete Aufgabenbereiche, verbunden mit klaren Zielsetzungen zur Effizienzsteigerung, wird als wirksamer beurteilt. Die GAP soll dabei nicht primär dem Abbau öffentlicher Leistungen dienen, sondern dazu beitragen öffentliche Aufgaben für die Bevölkerung auf ihre Qualität, Zugänglichkeit und Effizienz zu prüfen. Die Finanzkommission hält ausdrücklich fest, dass unter dem Begriff «Entlastung» kein Sparprogramm zu verstehen ist, sondern die Überprüfung der Aufgaben im Vordergrund steht.
Die Vorlage geht auf eine vom Grossen Rat überwiesene Motion zurück. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Januarsession.
Bericht:
Webmitteilung des Parlamentsdiensts