Die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates erfolgen alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten; alle 100 Mitglieder werden dann neu gewählt. Die Parteien können im Vorfeld Listen mit Kandidierenden einreichen.
Das Wahlrecht macht gewichtige Einschränkungen: So kennt der Grosse Rat eine Amtszeitbeschränkung von 16 Jahren. Weiter können sich aufgrund der Gewaltentrennung nicht alle Personen ins Parlament wählen lassen.
Die Wahlen erfolgen in fünf Wahlkreisen. Es gilt das Proporzwahlverfahren.
Amtszeitbeschränkung | Gewaltentrennung | Wahlkreise | Proporzwahlverfahren | Wahlrecht