Aktualisiertes Register der Interessenbindungen



Das Register der Interessenbindungen aller hundert Grossratsmitglieder liegt aktualisiert vor. Es wird jährlich veröffentlicht und dient der Transparenz.

Die Geschäftsordnung des Grossen Rates schreibt vor, dass jedes Ratsmitglied seine Interessenbindungen bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn schriftlich bekannt gibt. Das Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten.

Auf der Porträtseite jedes Ratsmitglieds werden die Interessenbindungen laufend aktualisiert: Mitglieder A - Z

Interessenbindungen früherer Jahre

 

Webmitteilung Parlamentsdienst