Wozu braucht es Gesetze?
Mit Gesetzen gibt sich eine Bevölkerung Regeln für das Zusammenleben. Gesetze enthalten Verpflichtungen und Verbote, aber auch Rechte. Alle neuen Gesetze, Gesetzesänderungen und Verfassungsänderungen des Kantons Basel-Stadt beschliesst der Grosse Rat: Er ist der Gesetzgeber bzw. die Legislative. Kantonale Gesetze dürfen Bundesrecht nicht widersprechen.
Weg zu einem neuen Gesetz / einer Gesetzesänderung
Das 5-minütige Erklärvideo Am Samschtig bis am achti? erzählt, wie es im Grossen Rat einer Idee erging, die Ladenöffnungszeiten in Basel zu verlängern.
Wer gibt den Anstoss?
Der Anstoss zu einem neuen Gesetz, einer Gesetzes- oder einer Verfassungsänderung kann kommen:
• vom Regierungsrat auf Antrag eines Departements (Verwaltung)
• vom Parlament mit einem parlamentarischen Vorstoss
• vom Volk mittels einer Volksinitiative
Gesetzesentwurf des Regierungsrats
In der Regel arbeitet die Verwaltung im Auftrag des Regierungsrats einen Gesetzesentwurf aus. Um wichtige, umstrittene Vorhaben möglichst breit abzustützen, werden Gesetzesentwürfe dann Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen zur Beurteilung vorgelegt (Vernehmlassungsverfahren) und allenfalls Kompromisse geschmiedet. Schliesslich sollen später auch das Parlament und - im Falle eines Referendums - die Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen.
Ist der Gesetzesentwurf fertig, verabschiedet ihn der Regierungsrat. Der Regierungsrat tagt jeweils am Dienstagmorgen in nicht-öffentlicher Sitzung im Rathaus.
Beratung und Beschluss im Grossen Rat
Der Regierungsrat überweist den Gesetzesentwurf sowie Erklärungen dazu mit einem Bericht (Ratschlag) an den Grossen Rat; nun ist die Vorlage öffentlich.
Der Grosse Rat beauftragt eine seiner Sachkommissionen mit der Vorberatung. Eine Revision des Polizeigesetzes beispielsweise geht in die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission, eine Änderung des Energiegesetzes in die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie. Die Kommission hört den federführenden Regierungsrat, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung sowie evt. weitere Experten an. Das kann bei komplexen Vorlagen Monate dauern.
Nach Abschluss der Beratungen stellt die Kommission Antrag an den Grossen Rat (bei gegensätzlichen Positionen gibt es einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag). Sie kann Zustimmung, Änderungen oder Ablehnung zum Regierungsvorschlag beschliessen.
Der Grosse Rat entscheidet in einer Eintretensdebatte, ob er auf den Gesetzesentwurf eintreten oder ihn an den Regierungsrat zur Überarbeitung zurückweisen will.
Auf den Eintretensbeschluss folgt die Detailberatung. Der Grosse Rat kann die Anträge seiner Sachkommission annehmen oder ablehnen, und er kann auch selbst Anträge einbringen. Der Grosse Rat kann den Gesetzesentwurf des Regierungsrates also substanziell abändern. In der Regel folgt der Grosse Rat den Anträgen seiner Kommissionen, schliesslich sind diese repräsentativ nach Parteienstärke zusammengesetzt.
Schliesslich kommt es zur Schlussabstimmung. Für einen Beschluss muss mindestens die Hälfte der hundert Ratsmitglieder anwesend sein, und es muss eine Mehrheit resultieren. Anders als in anderen Kantonen findet in Basel-Stadt selten eine zweite Lesung statt.
Wird das Referendum ergriffen?
Beschlüsse des Grossen Rates müssen im Kantonsblatt publiziert werden. Ab Publikation beginnt die 42-tägige Frist für das Referendum zu laufen, welches die Stimmberechtigten gegen jedes neue Gesetz bzw. jede Gesetzesänderung ergreifen können. Kommen 2'000 gültige Unterschriften gegen einen Grossratsbeschluss zusammen, kommt es zur Volksabstimmung.
Sagt eine Mehrheit der Stimmberechtigten Nein, so ist das neue Gesetz bzw. die Gesetzesänderung vom Tisch. Bei einem Ja tritt das Gesetz in Kraft.
Anstoss durch den Grossen Rat: Vorstoss
Auch der Grosse Rat kann den Regierungsrat mit der Erarbeitung eines neuen Gesetzes bzw. einer Gesetzesänderung beauftragen; mittels einem Anzug oder einer Motion. Notfalls kann er den Regierungsrat gegen seinen Willen zwingen, eine Gesetzesvorlage vorzulegen.
Anstoss durch das Volk: Initiative
Auch das Volk kann den Anstoss zu einer Gesetzesvorlage geben, mit einer formulierten oder unformulierten Volksinitiative. Hat der Grosse Rat Sympathien für eine Initiative, geht sie ihm aber zu weit, so kann er einen Gegenvorschlag ausarbeiten oder den Regierungsrat mit der Ausarbeitung beauftragen. Der Regierungsrat kann dem Grossen Rat auch aus eigenem Antrieb einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Verordnungen
Für die Umsetzung von Gesetzen sorgt der Regierungsrat in Form von Verordnungen. Der Grosse Rat behandelt Verordnungen nicht und kann diese auch nicht abändern. Verordnungen sind nicht dem Referendum unterstellt.