Verhältniswahl

Die Verteilung der insgesamt 100 Grossratssitze in den fünf Wahlkreisen des Kantons wird im Proporz errechnet. Im Proporzwahlsystem (1905 eingeführt) werden die Sitze an Parteien verteilt, und zwar proportional, also im Verhältnis zum Stimmenanteil. Je mehr Stimmen eine Partei erhalten hat, desto mehr Sitze gewinnt sie. Die gewonnenen Sitze werden innerhalb der Partei an die Kandidierenden mit den meisten Stimmen verteilt. 

Der Proporz gewährleistet (im Gegensatz zum Majorzsystem), dass auch kleinere Parteien im Grossen Rat vertreten sein können. Der Proporzeffekt ist umso genauer, je grösser die Zahl der im Wahlkreis zu vergebenen Mandate ist.

Wahlkreise

Historisch: Einführung der Proporzwahl: Basel-Stadt war 13 Jahre früher als der Bund 

Wahlquorum

Bei den letzten Wahlen vom 25. Oktober 2020 galt kein Wahlquorum mehr. Zuvor, seit den 1990er Jahren, kannte Basel-Stadt ein solches. Von 1994 bis 2011 mussten die Parteien oder Gruppierungen in mindestens einem Wahlkreis fünf Prozent der Stimmen erreichen, um dann in allen Wahlkreisen zur Sitzverteilung zugelassen zu sein. Für die Grossratswahlen 2012 und 2016 galt, dass Parteien nur in jenen Wahlkreisen zur Sitzverteilung zugelassen sind, in denen sie mindestens 4 Prozent der Stimmen erreicht haben.

Das Wahlquorum stellte für kleine Parteien oder Gruppierungen eine ernsthafte Hürde dar. Am 13. April 2016 beschloss der Grosse Rat, das Wahlquorum auf die Grossratswahlen 2020 hin abzuschaffen. Der dazu nötigen Verfassungsänderung hat die Stimmbevölkerung am 12. Februar 2017 zugestimmt. 

Listenverbindungen

Listenverbindungen (ursprünglich 1923 eingeführt) sind bei Grossratswahlen nicht mehr erlaubt. Vor 2011 konnten Parteien eine strategische Wahlallianz eingehen, um bei der Mandatszuteilung wie eine einzige Partei behandelt zu werden. Damit erhöhte sich für solche Allianzen die Chance auf die Zuteilung von Restmandaten. Für die Wahl des Nationalrates (eidg. Wahlrecht) sind Listenverbindungen weiterhin zulässig.

Das andere Wahlverfahren: Majorz

Der Regierungsrat wird im Gegensatz zum Grossen Rat im Majorzsystem gewählt; ebenso das baselstädtische Mitglied des Ständerats. Bei Majorzwahlen treten Kandidierende als Einzelpersonen an. Gewählt sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Damit haben kleine Parteien in der Regel geringe Wahlchancen.