Wahl des Grossen Rates und Wahlrecht

Amtdauer und Wahl

Der Grosse Rat wird jeweils im Herbst jedes Schaltjahres für vier Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt in fünf Wahlkreisen nach dem Proporzverfahren. Das aktuelle Parlament der Legislatur 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2025 ist am 25. Oktober 2020 gewählt worden.

Die nächsten Grossratswahlen finden am 20. Oktober 2024 statt.

Wahlkreise | Proporz | Wahlergebnisse

Aktives Wahlrecht: Das Recht zu wählen

Wahlberechtigt sind in Basel-Stadt alle Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt sind, im Kanton wohnen und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Die Einführung des kantonalen aktiven Stimm- und Wahlrechts ab 16 Jahren hat die Stimmbevölkerung 2009 abgelehnt, ebenso 2010 ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer. 

Statistik: Wahlberechtigte, Wählende und verwendete Listen bei Grossratswahlen seit 1905 (Excel, Statistisches Amt BS)

Historisch: Eine Stimm- und Wahlpflicht wollten die Basler nie

Passives Wahlrecht: Das Recht, gewählt zu werden

Für die Wählbarkeit in den Grossen Rat gelten dieselben Bedingungen wie für das aktive Wahlrecht. Aus Gründen der Gewaltentrennung gibt es aber gewichtige Einschränkungen: Nicht wählbar sind insbesondere die Regierungsratsmitglieder, der Staatsschreiber bzw. die Staatsschreiberin, die Generalsekretäre bzw. -sekretärinnen der Departemente, die Mitglieder aller Gerichte sowie Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen und Kriminalkommissäre der Staatsanwaltschaft.

Zudem gilt für die Wahl in den Grossen Rat eine Amtszeitbeschränkung von maximal vier Legislaturen.

Wie wird gewählt?

Rechtsgrundlagen

Kantonsverfassung, § 70 und 71 (Wählbarkeit und Unvereinbarkeit); Wahlgesetz