Oberaufsicht über die Staatsverwaltung
Der Grosse Rat hat die Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung. Regierungsrat, Gerichte, Ombudsstelle und die selbstständigen Verwaltungsbetriebe (z.B. Universität, kantonale Spitäler, BVB, IWB) haben dem Grossen Rat jährlich Rechenschaftsberichte zu unterbreiten, die dieser genehmigen muss.
Kommissionen
Der Grosse Rat hat mit der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Finanzkommission (FKom) zwei ständige Oberaufsichtskommissionen. Sie durchleuchten die Staatsverwaltung bzw. Budget, Staatsrechnung sowie wichtige Finanzgeschäfte und erstatten dem Grossen Rat jährlich umfangreichen Bericht.
Für wichtige Institutionen mit interkantonalen Trägerschaften können die Parlamente mehrerer Kantone eine gemeinsame Oberaufsicht einsetzen.
PUK
Seit 1992 kann der Grosse Rat zur Abklärung spezieller Vorkommnisse von grosser Tragweite eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Diese kann Auskünfte von Regierungsräten, Verwaltung und Gerichten einholen, Sachverständige herbeiziehen sowie die Herausgabe von Akten verlangen. Die Einsetzung einer PUK ist das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments.
Rechtsgrundlagen
Kantonsverfassung, § 90 | Geschäftsordnung des Grossen Rates, § 67ff. (GPK und FKom) und 78ff. (PUK)