Rolle im politischen System

Gesetzgeber und aufsichtsführende Behörde

Artikel 1 der Basler Verfassung lautet: «Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.» Dabei ist der Grosse Rat die «gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde» und der Regierungsrat die «leitende und oberste vollziehende Behörde» im Kanton. 

Der Regierungsrat muss dem Parlament jedes neue Gesetz, jede Gesetzesänderung und alle grösseren Ausgaben beantragen. Das Parlament kann diese bewilligen, abändern oder zurückweisen. Weiter hat das Parlament die oberste Kontrolle über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit. Der Regierungsrat steht der Verwaltung vor und besorgt die laufenden Geschäfte; er führt aus.

Gemäss dem Verfassungsgrundsatz «Bundesrecht bricht kantonales Recht» kann der Grosse Rat nur innerhalb der Schranken des Bundesrechts beschliessen. 

Gewaltenteilung

Der Grundsatz der Gewaltenteilung – man spricht auch von der Gewaltentrennung – sorgt für eine Begrenzung der Macht der einzelnen Staatsorgane. Unterschieden werden die Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (Regierung und Verwaltung als ausführende Gewalt) und die Judikative (Justiz als richterliche Gewalt). Die drei Gewalten sind personell getrennt, d.h., niemand darf gleichzeitig mehr als einer Gewalt angehören.

Farbige Zeichnung von Politikern, die in früheren Jahrhunderten Recht sprechen.16. Jahrhundert - noch sind die Ratsherren auch Gericht © Staatsarchiv BS, Falk. A 116

Regierungsrat | Gerichte | Ratsgeschichte

Rechtsgrundlagen: Kantonsverfassung, § 1 (Volkssouveränität), 69ff. (Gewaltenteilung) und 80ff. (Grosser Rat, Regierungsrat, Gerichte)

Konkordanzsystem und Volksrechte

Basel-Stadt kennt wie alle Kantone und auch der Bund eine so genannte Konkordanzregierung, in der die grossen Parteien die Verantwortung gemeinsam tragen; davon ausgenommen ist bisher allerdings die SVP. Auch die Grünen sind derzeit nicht Regierungspartei. Aktuell sind vier Parteien - SP, Grünliberale, Mitte und LDP - im Regierungsrat vertreten. 

Das Konkordanzsystem ist weitgehend eine Folge der Volksrechte, also der Möglichkeit der Stimmberechtigten, zur Volksinitiative oder zum Referendum zu greifen, wenn sie unzufrieden sind. Dies zwingt Regierung und Parlament, möglichst solide Mehrheiten für ihre Beschlüsse zu suchen.

Volksrechte