Ratsgeschichte

Vom mittelalterlichen Gremium auf Abruf zur obersten Behörde

Die Geschichte des Grossen Rates ist eng verknüpft mit der Geschichte Basels. Um 1380 ins Leben gerufen, wurde er erst 1691 oberstes Organ der Stadt und – im schweizweiten Vergleich spät – 1875 ein Parlament im modernen Sinn, das heisst mit Gewaltentrennung. Im Rathaus tagt der Grosse Rat seit 1504.

Schwarz-Weiss-Foto des Rathauses um 1880, noch ohne Turm und halb verdeckt durch das Haus zum Pfaueneck auf dem Marktplatz. Das Rathaus vor 1900: noch ohne Turm, halb verdeckt vom Haus zum Pfaueneck. Bild: Staatsarchiv BS, NEG A 4803

Um 1380 geschaffen, ab 1691 oberste Behörde

Der erste urkundlich erwähnte städtische Rat (später Kleiner Rat genannt) datiert auf 1185/90. In ihm sassen der Bürgermeister, Adelige, vornehme Familien (die «Burger») und Vertreter der Zünfte, insgesamt 28 Räte. Der eigentliche Stadtherr war allerdings noch lange Zeit der Bischof von Basel auf dem Münsterhügel. Erst 1521 wurde die Stadt ihr eigener Herr.

Der Grosse Rat wurde um 1380 geschaffen und zählte vorerst an die 200 Mitglieder, vor allem aus den Zünften. Aus Platznot musste er in den Sälen des Augustiner- und Barfüsserklosters tagen. Der Grosse Rat wurde einzig bei Bedarf vom Kleinen Rat zur Sitzung einberufen (ganze fünfzehn Mal im 17. Jahrhundert!) und diente bloss dazu, besonders wichtige Vorlagen zu billigen. 1691 revoltierten die Zünfte gegen die herrschenden Verhältnisse, wodurch der Grosse Rat anstelle des Kleinen zur obersten Behörde wurde. Er hatte nun 218 Mitglieder, tagte regelmässig (aber immer zusammen mit dem 64-köpfigen Kleinen Rat) und wählte erstmals die wichtigsten Ämter und Kommissionen. Ratsmitglied konnte aber weiterhin nur werden, wer einer Zunft oder Ehrengesellschaft oder einem Gericht angehörte. Während der «Helvetischen Republik» (1798-1803) trat eine kurzlebige «Nationalversammlung» an die Stelle des Grossen Rats und anderer Staatsorgane. 

Kantonstrennung / eigenes Stadtparlament

Die Zeit von 1803 bis 1875 ist gekennzeichnet durch sechs verschiedene Verfassungen, die Kantonstrennung von 1833 und ein duales System von Kantons- und Stadtbehörden: Es gab also einen Grossen Rat für kantonale Aufgaben und einen Grossen Stadtrat für städtische. Die Gewaltentrennung war noch unvollständig, denn die Kleinräte und Bürgermeister als Exekutive waren zugleich Mitglieder des gesetzgebenden Grossen Rats; man nannte diese Ordnung das «Ratsherrenregiment». Lange Zeit konnten nur Basler Bürger wählen, die zudem einem Einkommenszensus unterlagen. Erst ab 1848 erhielten auch die Schweizer Niedergelassenen nach zwei Jahren das Wahlrecht. Regierung und Parlament waren von einer stark miteinander versippten Oberschicht geprägt, in der Fabrikanten und Kaufleute wichtiger Basler Familien den Ton angaben. Die Ratssitzungen wurden 1833 öffentlich.

Berühmtes Schwarz-Weiss-Bild von Kelterborn zur Teilung von Basel in Stadt und Land im Jahr 1833.«Die Theilung». Das Bild wird Kelterborn zugeschrieben.

Historisch: Zuwachs im Grossen Rat durch das Birseck und Ratsverhandlungen um 1815 | Ratssitzungen - seit 1833 öffentlich | 1865: Selbstbewusster Griff nach parlamentarischer Aufsicht

Volkswahl, Volksrechte und Gewaltentrennung

Den tiefsten Einschnitt in der Geschichte des Stadtkantons und seiner politischen Organe stellt die Verfassungsänderung von 1875 dar. Das damals festgelegte System ist auch heute noch weitgehend gültig. Die Revision der Bundesverfassung von 1874 zwang den Kanton, den Zugang zur politischen Mitbestimmung zu öffnen: Das Wahlvolk bestand nun aus der Gesamtheit der im Kanton wohnhaften Schweizer Bürger. Weiter wurden 1875 das Referendum und die Volksinitiative eingeführt. Die Stadt verschwand als eigenständige politische Grösse, da sämtliche städtische Aufgaben von den Kantonsbehörden übernommen wurden. An die Stelle des Kleinen Rats und des Bürgermeisters trat der Regierungsrat, so dass der Grosse Rat zur reinen Legislative wurde und seither auch ist. Der Grosse Rat wurde auf die bis 2009 gültige Mitgliederzahl von 130 festgelegt.

Ab 1890 wurde der Regierungsrat nicht mehr vom Grossen Rat gewählt, sondern von den Stimmbürgern.

Historisch: Volksinitiative von 1915 zur Parlamentsverkleinerung | Das Basler Parlament kommt ohne Amtsgelübde aus 

Proporz, Wahlkreise, Frauenstimmrecht

Grosse Bedeutung für die Zusammensetzung des Grossen Rates haben die Einführung des Proporz-Wahlsystems (1905), die Neueinteilung der Stadt Basel in drei etwa gleich grosse Wahlkreise anstelle der historischen Quartiere (1913) und die Einführung der Amtszeitbeschränkung (1966) sowie des Stimm- und Wahlrechts für Frauen (1966). 1968 konnten dann 14 Frauen in den Rat einziehen; 1972 waren es bereits 21. Erstmals weiblich präsidiert wurde das Parlament 1975 mit Gertrud Spiess (CVP). Sie wurde später auch erste Basler Nationalrätin.

Schwarz-Weiss-Bild von zwei SP-Grossrätinnen: Im Mai 1968 nehmen die ersten Frauen an einer Grossratssitzung teil. «Meine Damen und Herren!» Erste Sitzung mit Grossrätinnen am 9. Mai 1968. Bild: Staatsarchiv BS

Historisch: Einführung des Frauenstimmrechts | Einführung der Amtszeitbeschränkung | Eine Stimm- und Wahlpflicht wollten die Basler nie | Einführung der Proporzwahl | Wahl der ersten 14 Grossrätinnen 1968 | Einzug der ersten Grossrätinnen ins Parlament 1968

Verkleinerung

Am 30. Oktober 2005 hat das Stimmvolk eine Totalrevision der Basler Kantonsverfassung gutgeheissen, die von einem 60-köpfigen Verfassungsrat in sechsjähriger Arbeit ausgearbeitet worden war. Die neue Verfassung ist am 13. Juli 2006 in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Neuerungen war die Verkleinerung des Grossen Rates auf 100 Mitglieder. Sie gilt seit 2009.

Entwicklung der Parteienlandschaft