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BRK stellt der Volksinitiative «Basel baut Zukunft» einen breit abgestützten Gegenvorschlag gegenüber



Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Grossen Rates hat sich einstimmig auf einen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Basel baut Zukunft» geeinigt, zu dem auch die Initiantinnen und Initianten Zustimmung signalisieren. Durch die Festlegung klarer Spielregeln soll nun Planungs- und Rechtssicherheit für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung geschaffen werden und dringend benötigter preisgünstiger Wohnraum entstehen. Kern des Kompromisses bildet die Vorgabe an Bauträgerschaften, auf Transformationsarealen ab 15'000 m2 mindestens ein Drittel der neu entstehenden Wohnfläche gemeinnützig und dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten. Dies entspricht dem Gegenvorschlag der Regierung. Die BRK hat diesen um wichtige Punkte ergänzt und präzisiert. So soll die Schaffung preisgünstigen Wohnraums attraktiver werden, indem der Mehrwertabgabesatz für gemeinnützige Bauträgerschaften reduziert wird. Die BRK beantragt dem Grossen Rat, den erarbeiteten Gegenvorschlag der Kommission ohne Abänderung anzunehmen.

Die 2020 eingereichte Volksinitiative «Basel baut Zukunft» verlangt als Hauptforderung, dass auf Transformationsarealen mindestens 50 Prozent der nutzbaren Bruttogeschossfläche gemeinnützig und dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. 

Der Regierungsrat hat der Initiative im Juni 2023 einen Gegenvorschlag gegenübergestellt, wonach mindestens ein Drittel gemeinnütziger Wohnraum für Transformationsareale mit einer Fläche von über 15'000 m2 erreicht werden soll.

Ein Drittel gemeinnütziger Wohnraum für Transformationsareale über 15'000 m2

Die BRK heisst den regierungsrätlichen Gegenvorschlag im Wesentlichen gut. Sie anerkennt das Bestreben der Initiantinnen und Initianten nach einer sozialverträglichen Quartierentwicklung von Transformationsarealen. Sie ist sich jedoch mit der Regierung einig, dass die kapitalintensive Transformation von Arealen wie dem Klybeck nur im Miteinander zwischen der Bevölkerung und den Eigentümerschaften funktionieren kann.

Am Beispiel des Areals Dreispitz Mitte macht die BRK fest, dass ein zu kleinflächiger Entwicklungsperimeter mit zahlreichen Baurechtsnehmerinnen und Baurechtsnehmern aus Rentabilitätsgründen nur schwer im Sinne der Initiative mit einem Drittel preisgünstigem Wohnraum realisierbar ist. Aus diesem Grund wurde bereits im regierungsrätlichen Gegenvorschlag der Geltungsbereich des Gesetzes auf grössere Areale über 15'000 m2 festgelegt. Diesem Grundsatz folgt die BRK, schafft aber mit der Anpassung von § 101 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) nun auch für kleinere Areale eine neue rechtliche Grundlage, die der bereits gängigen Praxis entspricht. Der Grosse Rat kann für Areale unter 15'000 m2 in den jeweiligen Bebauungsplänen Mindestquoten festlegen, bis der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus am kantonalen Mietwohnungsangebot 25 Prozent beträgt.

Reduktion des Mehrwertabgabesatzes

Als wichtige Ergänzung zum regierungsrätlichen Gegenvorschlag beantragt die BRK bei der Schaffung von neuem preisgünstigem Wohnraum eine Reduktion des Mehrwertabgabesatzes von 40 auf 20 Prozent. Dabei geht es der Kommission in erster Linie darum, für die Eigentümerschaften eine hohe Verbindlichkeit hinsichtlich der Vorhersehbarkeit der Mehrwertabgabe und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Für nicht renditeorientierten Wohnungsbau bedeutet dies eine substanzielle Entlastung.

Gewährleistung der Bauträgerschaftsneutralität

Die BRK schreibt ausserdem eine Bauträgerschaftsneutralität gesetzlich fest, was einem Anliegen der renditeorientierten Eigentümerschaften entgegenkommt. Bauträgerschaftsneutralität bedeutet, dass es nicht entscheidend ist, welche Trägerschaft (Rechtsform) dafür Sorge trägt, dass im Kanton mehr preisgünstiger Wohnraum entsteht. Jede Vermieterschaft, die dazu in der Lage ist, preisgünstigen Wohnraum im Sinne des Gesetzes anzubieten, wird dazu ausdrücklich eingeladen.

Keine frühzeitige Festschreibung der Lage preisgünstigen Wohnraums

Die Kommission teilt die Einschätzung des Regierungsrats, dass der gesetzlich vorgeschriebene Wohnraum auch tatsächlich realisiert werden soll. Allerdings ist es nicht in allen Fällen möglich, bereits auf der Stufe von Bebauungsplänen die Lage des preisgünstig zu vermietenden Wohnraumes exakt zu benennen. Die BRK folgt daher dem Anliegen der Vertreter der renditeorientierten Eigentümerschaften, auf die exakte Benennung der Lage des Wohnraumes bei der Erstellung des Bebauungsplans zu verzichten.

Gewährleistung langfristiger Kontrollen – dauerhafte Kostenmiete

Schliesslich will die BRK keine zeitliche Limitierung der Dauer stichprobenartiger Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften über das preisgünstige Wohnen. Sie entspricht damit einer Forderung der Initiantinnen und Initianten. Der Regierungsrat hat eine Befristung auf 30 Jahre vorgesehen.

Partizipation der Quartierbevölkerung und Klimaziele

Nebst dem Kernanliegen der Initiative, möglichst viel preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, nannte der Initiativtext zwei weitere Anliegen: den besseren Einbezug der Quartierbevölkerung sowie die Erreichung der Klimaneutralität der Areale.

Die BRK stützt hierzu die regierungsrätlichen Ausführungen und weist bezüglich des besseren Einbezugs der Bevölkerung darauf hin, dass der Grosse Rat diesem Anliegen unlängst durch das im Mai 2023 verabschiedete Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung gerecht wurde. Hinsichtlich der Erreichung der CO2-Neutralität auf Transformationsarealen erwartet die Kommission mit Verweis auf den von der Stimmbevölkerung angenommenen Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative eine zeitnahe Umsetzung der Massnahmen der Klimastrategie.

 

Weitere Auskünfte:                                       

Michael Hug, Präsident BRK

Tel: +41 79 257 78 26 | Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ivo Balmer

Tel: +41 77 418 81 40 | Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 Bericht

Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag betreffend Kantonale Volksinitiative «Basel baut Zukunft»